§ 1 Geltungsbereich, Vertragsabschluss, Laufzeit
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen der DTI Deutsches Test Institut GmbH (nachfolgend „DTI“ genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt), die auf der Grundlage der vom DTI angebotenen Dienstleistungen zustande kommen. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass nochmals auf sie hingewiesen werden muss. Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt vorliegend, als Unternehmer zu handeln.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald das DTI den mindestens in Textform erteilten Auftrag des Kunden, ein Produkt des Kunden testen zu lassen oder eine andere Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, angenommen hat.
(3) Das DTI nimmt den Testauftrag des Kunden an, indem es dem Kunden die Lieferadresse(n) mitteilt, an die die Produkte für den Test oder die Durchführung der gewählten Dienstleistung gesendet werden sollen. Mit dieser Erklärung vom DTI ist der Vertrag über die Durchführung eines Produkttests verbindlich zustande gekommen. Ein Vertrag über weitere Dienstleistungen kommt mit Annahme des Angebots des Kunden durch das DTI zustande.
(4) Bestandteil des Vertrags über die Durchführung eines Produkttests ist der Vertrag über die Einräumung einer Lizenz an dem Testsiegel, den das DTI dem Kunden nach erfolgreich
durchgeführtem Produkttest nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB gewährt
(nachfolgend „Lizenzvertrag“).
(5) Das DTI behält sich vor, nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums von nicht unter drei Jahren die weitere Nutzung der Lizenz von der Durchführung eines aktuellen Produkttests abhängig zu machen, um die Aktualität der Testergebnisse sicherstellen. Verweigert der Kunde die Beauftragung eines erneuten Produkttests, behält sich das DTI vor, den Lizenzvertrag fristgemäß zu kündigen. Das DTI wird die Interessen des Kunden dabei angemessen berücksichtigen.
(6) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom DTI schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung per Kreditkarte, SEPA-Lastschriftverfahren oder über Stripe-Link. Die Lizenzgebühr für das erste Vertragsjahr wird direkt bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
(2) Der Kunde hat im Checkout-Prozess die Möglichkeit, einen Gutschein-Code einzugeben, um einen Rabatt auf den Rechnungsbetrag zu erhalten. Sollte der Kunde es versäumen, den Gutschein-Code während des Checkout-Prozesses einzugeben, besteht kein Anspruch darauf, den Gutschein nachträglich einzulösen. Das DTI ist nicht verpflichtet, den Gutschein nachträglich zu berücksichtigen.
(3) Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung 30 Tage nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung in Verzug, sofern keine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Zusätzlich wird eine pauschale Mahngebühr von 40 Euro pro Mahnung erhoben, sofern der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet.
(4) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich das DTI das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags nicht auszuführen.
§ 3 Produkttests & Dienstleistungen
(1) Das DTI bietet umfassende Dienstleistungen an, die die Prüfung von Produkten, die Erstellung von Testberichten und die Vergabe von Testsiegeln umfassen, verbunden mit der Erteilung von Lizenzen zur Nutzung dieser Testsiegel.
(2) Art der Produkttests: Die vom DTI durchgeführten Produkttests sind in der Regel Verbrauchertests, die in alltäglichen Nutzungsszenarien von ausgewählten Testpersonen durchgeführt werden. Diese Praxistests basieren auf sorgfältigen Beobachtungen und beinhalten keine Material-, Langzeit- oder Labortests. Die Testurteile spiegeln die Meinung unserer Testpersonen wieder und basieren auf einer sorgfältigen Analyse der Praxistests. Die Bewertungen enthalten sowohl subjektive als auch objektive Eindrücke und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das DTI übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Testergebnisse. Gegenstand unserer Tests sind nicht die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder die Prüfung medizinischer Wirkungen oder spezifischer Inhaltsstoffe der Produkte.
(3) Testberichte und Testsiegel: Das DTI testet die Produkte des Kunden auf Basis eigener Praxisszenarien durch dritte Testpersonen und erstellt umfassende Testberichte, die die Ergebnisse der Tests dokumentieren. Produkte erhalten nur dann ein Testsiegel, wenn sie unseren Test bestehen. Um mit den vergebenen Testsiegeln werben zu dürfen, muss der Kunde eine oder mehrere Testsiegel-Lizenzen erwerben, die ihm die Nutzung des Testsiegels in den jeweiligen Sprachen und Ländern erlauben.
(4) Änderungen aus zwingenden rechtlichen Gründe: Das DTI behält sich vor, aus zwingenden rechtlichen Gründen (z.B. aufgrund einer Gesetzesänderung oder einer erfolgten oder drohenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung, die eine Umstellung der Siegel erfordert) die Produkttests und/oder Testsiegel zu verändern (nachfolgend „Testanpassung“) oder die Durchführung zusätzlicher Tests, z.B. Labortests, (nachfolgend „Neutestung“) zu verlangen. Die Notwendigkeit der Testanpassung bzw. der Neutestung ist, auf Anforderung des Kunden, vom DTI in Textform zu begründen.
Das DTI wird die Testanpassung bzw. Neutestung im Voraus in Textform ankündigen und dem Kunden eine angemessene Frist für die Umsetzung der geänderten Anforderungen (z.B. Verwendung neuer Testsiegel oder Durchführung zusätzlicher Tests) einräumen. Weigert sich der Kunde ohne wichtigen Grund, bei der Testanpassung oder Neutestung mitzuwirken, so hat das DTI das Recht, den Lizenzvertrag nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ist die Umsetzung der Testanpassung bzw. Neutestung besonders eilbedürftig (z.B. wegen bereits erfolgter oder drohender gerichtlicher oder behördlicher Maßnahmen), so kann das DTI den Lizenzvertrag über die betroffenen Testsiegel bis zur Durchführung der notwendigen Teständerung bzw. Testanpassung vorläufig aussetzen und vom Kunden verlangen, die Nutzung der betroffenen Testsiegel während des Aussetzungszeitraums zu unterlassen. Die Aussetzung darf nicht länger als zwei Monate andauern. Während des Aussetzungszeitraums ist der Kunde von der Verpflichtung zur Zahlung der auf diesen Zeitraum anfallenden anteiligen Lizenzgebühr befreit.
Ist eine Neutestung erforderlich, wird das DTI die unmittelbar dem Kunden zurechenbaren Zusatzkosten für die Neutestung in Rechnung stellen. Der Kunde wird jedoch vorab hierüber informiert und ihm wird eine angemessene Frist eingeräumt, um sich zu erklären, ob er die Neutestung (z.B. zusätzlicher Labortest) in Auftrag geben möchte. Sollte sich der Kunde dagegen entscheiden, behält sich das DTI vor, den Lizenzvertrag über alle betroffenen Testsiegel mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen.
(7) Erweiterte Dienstleistungen: Erstellung von Testberichten und Testsiegeln in mehreren Sprachen sowie professionelle Testvideos in unterschiedlichen Längen für Werbezwecke ist auf Anfrage möglich.
(8) Prioritätsservice: Wenn der Kunde den Prioritätsservice bucht, wird der Produkttest bevorzugt behandelt, und das DTI verpflichtet sich, die Bearbeitung innerhalb einer Woche ab dem Zeitpunkt abzuschließen, an dem das Produkt bei den Testern eingetroffen ist. Der Prioritätsservice gewährleistet eine beschleunigte Bearbeitung im Vergleich zur regulären Testdauer.
(9) Bearbeitungszeit: Die reguläre Bearbeitungszeit für die Produkttests kann je nach Auftragslage und Komplexität der Tests variieren. Das DTI ist bemüht, die Tests so schnell wie möglich abzuschließen, in der Regel jedoch innerhalb von 2-3 Wochen nach Erhalt des Produkts durch die Tester. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit länger dauern.
(10) Das DTI kann zur Erfüllung der Dienstleistungen Subunternehmer einsetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem DTI alle erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung, die zur Durchführung der Dienstleistungen notwendig sind.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die Lieferung der Testprodukte an die vom DTI bereitgestellten Adressen erfolgt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für jedes Testprodukt zwei Exemplare bereitgestellt werden.
(3) Eine Rücksendung der Testprodukte ist nicht vorgesehen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.
(4) Sollte der Kunde zusätzlich ein Testvideo gebucht haben, so ist er verpflichtet, hierfür ein zusätzliches drittes Exemplar des Testprodukts an die vom DTI genannte Adresse zu senden. Die für den Produkttest bereitgestellten Produkte können hierfür nicht verwendet werden. Auch dieses Produkt erhält der Kunde nicht zurück, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.
(5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt das DTI von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Rechte entstehen und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom DTI beruhen.
§ 5 Verpflichtungen des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Testsiegels
(1) Die Nutzung des Testsiegels im Rahmen des Lizenzvertrages durch den Kunden ist nur unter Einhaltung der folgenden Kriterien erlaubt:
a) Unveränderte Darstellung: Das Testsiegel muss in seiner ursprünglichen Form, Farbe und mit unverändertem Inhalt verwendet werden. Jegliche Modifikationen sind nicht gestattet.
b) Eingeschränkte Verwendung: Das Testsiegel darf ausschließlich auf den Produktseiten des geprüften Produktes eingesetzt werden. Eine Nutzung für andere Artikel ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden Produktvarianten, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:
• Gleicher Lieferumfang
• Gleiche Produkteigenschaften (u.a. gleiches Material, gleiche Verpackung und gleiche Marke)
Generell dürfen sich Produkte nur in den folgenden Punkten unterscheiden:
• Farbe
• Größe
In Ausnahmefällen auch nach vorheriger schriftlicher Genehmigung vom DTI in anderen nicht ausschlaggebenden Punkten
(2) Sichtbarkeit und korrekte Darstellung:
a) Der Kunde muss sicherstellen, dass das Testsiegel nicht zu klein dargestellt wird.
b) Auf dem Testsiegel müssen folgende Angaben klar und lesbar sein, und zwar auch bei Zugriff durch mobile Geräte:
Der Link zur Fundstelle des Tests (www.pruefengel.de/…) sowie die Lizenznummer
Das Datum der Erstveröffentlichung des Tests (Monat / Jahr)
Genaue Angaben über den Testinhalt: Es muss klar ersichtlich sein, welche Produkteigenschaften getestet wurden, wobei die jeweiligen Testergebnisse zu jeder Eigenschaft transparent aufzuführen sind.
(3) Weitere Verpflichtungen:
a) Das Siegel darf nicht im Zusammenhang mit anderen Produkten oder Leistungen verwendet werden, die nicht getestet wurden.
b) Wird das Testsiegel in einer Werbung durch den Kunden (z.B. Zeitungsanzeigen) eingesetzt, darf die Gesamtaussage der Werbung nicht die Aussage des Testsiegels verfälschen.
c) Das Testsiegel darf nicht mehr verwendet werden, wenn das erzielte Ergebnis auf falschen Informationen basiert, die vom Kunden bereitgestellt wurden.
d) Das Testsiegel darf nicht mehr verwendet werden, wenn ein neuerer Test zu abweichenden Ergebnissen führt.
e) Das Testsiegel darf nicht mehr verwendet werden, wenn sich die getestete Leistung oder das getestete Produkt erheblich geändert haben.
(5) Es ist nicht erlaubt, das Produkt als Testsieger zu bezeichnen, da das DTI keine vergleichenden Tests mit anderen Produkten durchführt.
(6) Im Falle eines Verstoßes gegen die unter § 5 genannten vertraglichen Verpflichtungen ist der Kunde verpflichtet, das DTI unverzüglich über den Verstoß zu informieren.
§ 6 Nutzungsrechte, Umfang und Vergütung
(1) Der Kunde erhält mit Zahlung der Lizenzgebühr nach § 2 (1) ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vom DTI vergebenen Testsiegeln für die Dauer der Lizenz. Eine Veränderung der Siegel ist strengstens untersagt.
(2) Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vom DTI vor.
(3) Verwendet der Kunde ein Testsiegel ohne eine gültige Lizenz, behält sich das DTI das Recht vor, seine gesetzlichen Rechte (insbesondere auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz) geltend und/oder die Vertragsbeziehung aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
§ 7 Haftung; Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
1) Das DTI haftet für Schäden, die auf der Verletzung einer für die Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden wesentlichen Vertragspflicht oder auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung vom DTI oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung vom DTI für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist allerdings begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
(2) Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Verpflichtungen, für deren Erfüllung eine Garantie durch das DTI übernommen wurde, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche bei Mängeln oder für Schäden, für die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
(3) Für die rechtskonforme Nutzung und Darstellung der Testsiegel und Testergebnisse der Produkttests ist der Kunde selbst verantwortlich. Dies umfasst die Einhaltung der Richtlinien zur Nutzung des Prüfsiegels sowie die sachgemäße und den Vorgaben entsprechende Darstellung auf Verpackungen, Websites und in anderen Medien. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die Testsiegel und Testergebnisse im Rahmen der geltenden Gesetze einzusetzen. Er hat dabei insbesondere die anwendbaren wettbewerbsrechtlichen Vorgaben und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten. Beide Parteien verpflichten sich wechselseitig, sich unverzüglich zu informieren, sobald Dritte Rechtsverletzungen oder Ansprüche im Zusammenhang mit dem Einsatz bzw. der Vergabe der Testsiegel und Testergebnisse geltend machen.
§ 8 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Lizenzvertrag über ein Testsiegel hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, welche mit Einräumung der Lizenz durch das DTI beginnt. Der Lizenzvertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraums durch schriftliche Erklärung gekündigt wird.
(2) Nach einer Kündigung des Lizenzvertrags ist der Kunde verpflichtet, das Testsiegel auf allen Websites, Produktverpackungen und anderen Materialien zu entfernen und die Nutzung des Testsiegels – gleich in welcher Form oder auf welchem Medium – vollständig einzustellen.
(3) Das Recht beider Vertragsparteien, den Lizenzvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die jeweils andere Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat.
§ 9 Sonstige Bestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und des zugrundliegenden Einzelvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
(2) Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
(3) Es gilt das deutsche Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit der diesen AGB zugrundliegenden Vertragsbeziehung ist, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, Bad Hersfeld/Deutschland.